Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
Datasport Germany GmbH
Heisinger Strasse 12
87437 Kempten
Phone: +49 (0) 831 5237277
Fax: +49 (0) 831 5237279
Geschäftsführer: Björn Steinmetz
Sitz der Gesellschaft: Kempten
Handelsregister: Amtsgericht Kempten HRB 10613
Steuernummer: 127/128/80498
Umsatzsteuer-ID: DE 270953650
Stand: Februar 2023
Hinweis:
Vertragspartner der Datasport Germany GmbH sind die Veranstalter der Sportveranstaltungen, nicht die Teilnehmer dieser Veranstaltungen. Für die Veranstalter gelten die folgenden AGBs. Für die Teilnehmer gelten die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen mit der Datasport Germany GmbH . Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen oder Aufträgen festgelegt.
§ 2 Vergütung
1. Die Vergütung für die jeweiligen Leistungen der Datasport Germany GmbH ergeben sich aus den mit den Veranstaltern abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz entscheidend.
§ 3 Anmeldeservice und Zahlungsabwicklung
1. Datasport Germany ermöglicht den Teilnehmern einer Sportveranstaltung die Anmeldung und Bezahlung der Teilnehmergebühren online über das Datasport Germany Meldeportal.
2. Die Teilnehmergebühren werden im Namen und auf Rechnung des Veranstalters eingezogen und an den Veranstalter überwiesen. Die von Datasport Germany eingezogenen Teilnehmergebühren werden nicht verzinst und müssen nicht getrennt von sonstigem Vermögen von Datasport Germany angelegt werden. Die Abrechnung der eingezogenen Teilnehmergebühren gegenüber dem Veranstalter erfolgt nach Vereinbarung oder in regelmäßigen Abständen von 4 Wochen.
3. Datasport Germany berechnet dem Veranstalter für jeden Teilnehmer unabhängig von der Zahlungshöhe die im Angebot festgelegte Gebühr pro Anmeldung. Der Veranstalter kann diese Gebühren übernehmen oder eine Erhebung der Gebühren vom Teilnehmer zusammen mit denTeilnehmergebühren veranlassen.
4. Sollten Zahlungen eines Teilnehmers zurückgebucht werden, verringert sich der Auszahlungsanspruch des Veranstalters in der Höhe des zurückgebuchten Betrages. Darüber hinaus trägt der Veranstalter die Kosten, die aus Rücklastschriften und Kreditkartenrückbuchungen entstehen. Bereits ausgezahlte Teilnehmergebühren erstattet der Veranstalter Datasport Germany auf Aufforderung von Datasport Germany unverzüglich. Wahlweise kann Datasport Germany den zurückgebuchten Betrag sowie die Kosten für Rückbuchung auch mit der jeweils folgenden Auszahlung von Teilnehmergebühren an den Veranstalter verrechnen.
5. Datasport Germany ist berechtigt, Forderungen aus diesem und anderen Vertragsverhältnissen mit dem Veranstalter mit bei Datasport Germany eingehenden Teilnehmergebühren zu verrechnen.
§ 4 Haftung
1. Die Datasport Germany GmbH haftet gegenüber dem Veranstalter lediglich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
2. Im übrigen haftet die Datasport Germany GmbH für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000,- EUR (in Worten: einhunderttausend) für Personenschäden und in Höhe von 50.000,- EUR (in Worten fünfzigtausend) für Sachschäden. Im Falle eines von der Datasport Germany GmbH zu vertretenden Verlustes von Daten oder Programmen haftet die Datasport Germany GmbH nur in Höhe des Aufwandes, der - eine regelmäßige Datensicherung des Kunden vorausgesetzt - für die Wiederherstellung entsteht und dadurch sichergestellt ist, daß verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3. Die Haftung der Datasport Germany GmbH ist, soweit sich aus dem vorher stehenden nichts anderes ergibt, für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden, sowie für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar waren und für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 5 Mitwirkungspflichten
1. Der Veranstalter/Kunde ist verpflichtet, die Datasport Germany GmbH in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere das zur Verfügung stellen entsprechender Informationen und Ansprechpartner, die die Datasport Germany GmbH benötigt, um die Leistungen zu erbringen.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht / Datensicherheit
1. Beide Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für sämtliche Daten die bei Datasport Germany GmbH im Zusammenhang seiner Tätigkeit vom Veranstalter oder den Teilnehmern der Veranstaltungen übermittelt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt unabhängig von der Form der übermittelten Informationen (mündlich, schriftlich, bildlich, digital, Muster etc.). Keine der Parteien darf der Geheimhaltung unterliegende Informationen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei oder entgegen den Bestimmungen des §9 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) an Dritte weitergeben. Dies betrifft insbesondere Informationen und Kenntnisse hinsichtlich der entwickelten Software und der erzielten Umsätze. Ferner verpflichten sich die Vertragspartner, daten-schutzrechtliche Regelungen streng einzuhalten.
2. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisse hinaus zwischen den Parteien fort.
§ 7 Allgemeines
1. Erfüllungsort ist der Sitz der Datasport Germany GmbH.
2. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Kempten.
3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht (convention on contracts for the international sales of goods vom 11.04.1980 UNCITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
4. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.